§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge die mit mir / Thomas Bombien abgeschlossen werden und in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden.

 

§ 2 Art des Vertrages

Die Parteien sind sich einig, dass durch den vorliegenden Vertrag kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, da eine persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit nicht begründet wird. der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit freiberuflich aus. Der Auftragnehmer ist und wird nicht Angestellter des Auftraggebers. Der Einsatz des Auftragnehmers ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht der einzige Kunde des Auftragnehmers. Sollte dennoch nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ein Arbeitsverhältnis bestehen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seinen Anteil zur Sozialversicherung und die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge auch rückwirkend selbst zu zahlen. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften ist durch diesen Vertrag nicht beabsichtigt.

 

§ 3 Tätigkeit

Der Auftragnehmer ist mit Beginn des Einsatzzeitraums mit der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von stationärer sowie ambulanter Altenpflege und Tagespflege der zu pflegenden Bewohner ggf. in Kooperation mit den angestellten Pflegedienstmitarbeitern, sowie der behandelnden Ärzte der Bewohner beauftragt.

 

§ 4 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer

 

Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten oder der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Einsatzzeiten nicht weisungsbefugt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen entsprechend dem aktuellen geltenden medizinischen/ pflegerischen Standard unter Beachtung der jeweils durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel. Der Auftraggeber überwacht die Einhaltung des aktuell medizinischen/ pflegerischen Standards bei der Leistungserbringun durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist insoweit an fachliche Weisungen des Auftraggebers gebunden, die der Auftraggeber zur Einhaltung der medizinischen/ pflegerischen Standards erteilt. Der Auftraggeber verpflichtet sich die vereinbarten Termine mit dem Auftragnehmer einzuhalten. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung und Verwertung seiner Auftragsleistung frei. Dem Auftragnehmer steht es frei, eine ihm übertragende Aufgabe anzunehmen oder abzulehnen.

 

Für Pflegekräfte gilt:

Der Auftraggeber weist dem Auftragnehmer die zu pflegenden Patienten/ Heimbewohner zu. Der Auftraggeber achtet hierbei darauf, die Anzahl der Patienten/ Heimbewohner auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber orientiert sich hierbei an der Pflegebedürftigkeit der Patienten/ Heimbewohner und an der Leistungsfähigkeit einer mindestens durchschnittlichen Pflegekraft.

 

§ 5 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien

Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialen (Insbesondere Einmalhandschuhe aus Vinyl) hat grundsätzlich der Auftraggeber zu stellen. Der Auftraggeber hat bei nichteinhaltung die hierfür nachweisbaren/ entstehenden Kosten zu tragen.

 

§ 6 Dienstkleidung

 

Der Auftragnehmer wird grundsätzlich seine eigene Dienstkleidung einsetzen.Die Reinigung übernimmt der Auftragnehmer selbst. Die Dienstkleidung ist mit Namensschild der freiberuflichen Pflegefachkraft versehen, auf diesen ist ersichtlich, dass der Auftragnehmer als ,,freiberufliche Pflegefachkraft" tätig ist.

 

§ 7 Rechnungslegung

 

Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung. Abgerechnet werden tatsächlich erbrachte Einzelviertelstunden. Der Auftraggeber unterzeichnet wöchentlich zum Ende einer Woche, spätestens zum Auftragsende einen Nachweis über die geleisteten Stunden. Mit der Unterzeichnung des Nachweises ist auch die Leistung der Stunden anerkannt. Die geleisteten Stunden werden wöchentlich abgerechnet. Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung wöchentlich, jeweils am Montag für die zurückliegende Woche rückwirkend dem Auftraggeber vorlegen.Die abgerechneten Stunden werden sofort fällig.

 

Das Honorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

 

Der Auftragnehmer hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütung.

 

Kommt der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so hat er dem Auftragnehmer den geschuldeten Betrag mit 7,62% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

 

§ 8 Kenntnisnahme

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Mitteilun von Abwicklungsschwierigkeiten bei der Vertragsführung oder vorhersehbare Zeitverzögerung.

 

§ 9 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmer und Auftraggeber

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm verursachte Schäden. Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftragnehmer versichert sich selbst freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden, die diesem durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter sowie dessen Heimbewohner/ Patienten zugefügt werden, sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

 

Alle Geschäftsunterlagen sind Eigentum des Auftraggebers und bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses herauszugeben.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Betriebs- und Geschäftsunterlagen des Auftraggebers ordnungsgemäß aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter unberechtigt Einsicht nehmen kann.

 

§ 10 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit, Arbeitsverhinderung, Urlaub

 

Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren.

Dem Auftragnehmer steht ein Honorar nicht zu, wenn er infolge Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der Erbringung der Dienstleistung zu der nach § 1 Ziffer 1 und § 1 Ziffer 2 individuell vereinbarten Zeit verhindert ist.

Der persönliche Anwendungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes ist nicht eröffnet. Ein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht nicht.

Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter Dienste, hervorgerufen durch höhere Gewalt, Krankheit u.ä. entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten. Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber können an den Auftragnehmer nicht weitergegeben werden.

 

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung

 

Dieser Vertrag endet am ........................................ ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Wird eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages durch die Leistung und Annahme von Diensten durch den Auftragnehmer vorgenommen, so gelten die Bestimmungen dieses Vertrages weiter.

 

Beide Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigt der Auftraggeber vor Ablauf der zwischen Auftrageber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeit, so endet der Honoraranspruch des Auftragnehmers mit dem Ende der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit.

 

Werden verbindlich gebuchte Einsatzzeiten/Dienste seitens des Auftraggebers storniert, so sind die folgenden Regelungen bindend:

 

* bei einer Stornierung des verbindlich gebuchten Auftrages bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn werden dem Auftraggeber 30% des entgangenen Gewinnes des Auftragnehmers in Rechnung gestellt

 

* bei einer Stornierung des verbindlich gebuchten Auftrages bis 1 Woche vor Auftragsbeginn werden dem Auftraggeber 50% des entgangenen Gewinnes des Auftragnehmers in Rechnung gestellt

 

* bei einer Stornierung des verbindlich gebuchten Auftrages bis 24 stunden vor Auftragsbeginn werden dem Auftraggeber 80% des entgangenen Gewinnes des Auftragnehmers in Rechnung gestellt

 

§ 12 Sonstige Ansprüche

 

mit der zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesen Vertrag erfüllt.

 

§ 13 Verhältnis des Auftragnehmers zu Dritten

 

Der Auftragnehmer hat das Recht und auch die Pflicht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht.

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den Zeitraum eines Kalenderjahres mindestens für 2 weitere Auftraggeber tätig zu sein und nicht mehr als drei Viertel seines Jahresumsatzes über nur einen Auftraggeber zu erzielen.

 

§ 14 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmer ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht.

 

§ 15 Preise

 

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ( soweit diese anfällt) und sind im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages durch geltendes oder künftiges recht unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgtem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner dienlich sind